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ALTERNATIVEN*:

hier werden legale Abbrüche auch nach der 14. SSW unter Vollnarkose vorgenommen:

Die Kosten werden bei Medizinischer Indikation i.d.R. von der Krankenkasse übernommen

Eine Liste mit allen Fristenregelungen Europas findet Ihr weiter unten auf dieser Seite.

Deutschland
*In Deutschland dürfen Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen dies nicht auf irgendeiner Website erwähnen. Wir haben natürlich Adressen von Ärzten bzw. Kliniken aus allen Bundesländern, die legale! Abbrüche bis zur 16. SSW unter Vollnarkose durchführen. Die Adressen erhaltet Ihr auf Anfrage bei uns:

info@nackentransparenz-forum.de

Ihr könnt Euch dann direkt mit den Ärzten/Kliniken in Verbindung setzen.

 

Niederlande
Anmerkung: Diese Kliniken sind i.d.R. alle staatlich anerkannt! 
http://www.ngva.net/klinieken.html
http://www.casa.nl/
  (Information auf Deutsch, pdf)
http://www.stisan.nl/
(auf "klinieken" klicken)
Klinik Beahuis&Bloemenhove, Heemstede (bis 22 Wochen) -
Informationsbroschüre (pdf) auf Deutsch - (ich selbst war dort und es war sehr professionell und gleichzeitig menschlich, spechen alle fließend deutsch)

Österreich
Ambulatorium Gynmed, Wien

Spanien
Grupo medical CBM, Barcelona (Empfehlung einer Leserin, Informationen auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch)
Tutor Medica
, Barcelona (Infos auf Spanisch, Englisch, Französisch)
http://www.clinicasabortos.com/ (Infos nur auf Spanisch, Portugiesisch)

England
British Pregnancy Advisory Service (organisieren auch Dolmetscher oder fremdsprachige Mitarbeiter)

* dies sind lediglich Auszüge. Mehr Informationen findet Ihr unter
http://www.svss-uspda.ch/links.htm#Europa 

Anmerkung und Bitte:
Dies ist nur ein Auszug. Es kann keine Gewähr über Professionalität und Qualität der Kliniken übernommen werden. Solltet Ihr aus persönlicher Erfahrung Empfehlungen oder andere Erfahrungen gemacht haben, freue ich mich auf Eure Nachricht unter: info@nackentransparenz-forum.de

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Liste mit den Fristenregelungen aller Länder Europas.

Quelle aller Daten: http://www.svss-uspda.ch/ mit freundlicher Genehmigung von Anne-Marie Rey, Schwangerschaftsabbruch-Infostelle (ehem. SVSS), Schweiz - herzlichen Dank dafür! Darüber hinaus gehende Informationen findet Ihr direkt auf der o.g. Website.

Gesetzliche Regelungen in Europa
med. Ind., soz.-med. Ind. = medizinische, sozialmedizinische Indikation = Abbruch erlaubt aus (sozial-)medizinischen Gründen / soz.Ind. = erlaubt aus sozialen Gründen / eug. Ind = erlaubt wegen Missbildung des Fötus / jur.Ind. = erlaubt aus juristischen Gründen (Vergewaltigung, Inzest)
KK = Krankenkasse
Fristenregelungsmodelle (Der Entscheid liegt bei der Frau)
Land Gründe,
Indikation
Dauer
der Frist
Obligat.
Beratung?
Bedenk-
zeit?
Kosten-
tragung
Nach Ablauf
der Frist
Mitbestim-
mung
Partner
Belgien Notlage
Die "Notla-
genindika-
tion" wird durch die
Frau selbst
gestellt
14 Wo. seit letzter Periode Ja: Durch Arzt. Auf Wunsch von Arzt oder Frau wird Informa-
tionsstelle einge-
schaltet
5 Tage KK,
teilweise
Med.+eug. Indi-
kation. 2 Ärzte entscheiden
Keine Bestim-
mungen
Dänemark Antrag
der Frau
12 Wo. seit letzter Periode Nein: Information durch behan-
delnden Arzt
Nein KK soz.med., eug.+ jur. Ind. Beratungsstelle entscheidet Keine Bestim-
mungen
Deutsch-
land
Antrag
der Frau
14 Wo. seit letzter Periode Ja: durch Beratungs-
stelle UND Arzt
3 Tage KK nur bei Bedürf-
tigkeit
soz.-med.Ind. 2. Arzt entscheidet P. kann im Ein-
vernehmen mit der Frau zur Beratung beige-
zogen werden
Frank-
reich
Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt
14 Wo. seit letzter Periode Ja: durch behandelnden Arzt. Angebot einer weiteren Beratung (für Minderjährige obligatorisch) 1 Woche KK Med.+eug.Ind. 2 Ärzte entscheiden Keine Bestimmungen
Italien "Sozial.-
med. Ind.", jedoch Beurteilung durch die FRAU
90 Tage (Beginn der Frist nicht präzisiert) Ja: durch Beratungs-
stelle ODER behandeln-
den Arzt
7 Tage KK med. + eug. Ind. 2. Arzt entscheidet Keine Bestimmungen
Nieder-
lande
Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt
22 Wo. seit letzter Periode Ja: durch behandelnden Arzt 5 Tage (ausg.SA in den ersten 6 Wochen) KK . Keine Bestimmungen
Norwegen Antrag
der Frau
12 Wo. (Beginn nicht präzisiert) Nein:
Information durch behan-
delnden Arzt
Nein KK soz.-med.+eug
Ind. 2 Ärzte entscheiden
Keine Bestimmungen
Österreich Antrag
der Frau
4 Monate ab letzter Periode Ja: durch behan-
delnden Arzt
Nein KK nur bei med.Ind. med.+eug.Ind. Entscheid
durch behan-
delnden Arzt
Keine Bestim-
mungen
Portugal Antrag
der Frau
 10 Wo. seit letzter Periode Ja: durch einen 2. Arzt anlässlich der Feststel-
lung der Schwan-
gerschaftsdauer
3 Tage ? med+jur. Ind. bis 12 Wo., danach enge med. und eug. Ind. Keine Bestim-
mungen
Schweden Antrag
der Frau
18 Wo. seit letzter Periode Nein.
Der Frau muss
ein Beratungs-
gespräch angeboten werden
Nein KK nach der 18. Woche: "beson-
dere Gründe". Sozialkom-
mission entscheidet
Keine Bestim-
mungen
Schweiz Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt
12 Wo. seit letzter Periode Ja. Durch behandelnden Arzt Nein KK Med. und schwerwiegende
psychosoziale Ind.
Keine Bestim-
mungen
Ost- und Mittel-
europa, Balkan
(Ausg.Polen)
Antrag
der Frau
In der Regel 12 Wo seit letzter Periode In einigen Ländern: Ja Nein In der Regel zahlt Frau selbst soz.-med. und eug. Ind. Keine Bestim-
mungen
Indikationenmodelle (Entscheid wird von Drittpersonen gefällt)
England sozial-med. +eug. Ind. Entscheid: 2 Ärzte 24 Wo Nein Nein KK, teils auch in Privatkliniken Lebensgefahr Keine Bestim-
mungen
Finnland med.,soz.+ eug.Ind.
Entscheid:
2 Ärzte
Bis 16 Wo Nein Nein KK Nach der 16. Woche nur
noch med.Ind.
Soweit "sach-
dienlich" soll P. angehört werden
Irland Nur bei Lebensgefahr für die Frau (auch Selbstmord-Gefahr) - - - - - -
Island weite soz. und med. Ind.
2 Ärzte od. Soz.arbeiterIn
Für soz. Ind.:
12 Wo
Beratung über Verhütung Nein KK - Keine Bestim-
mungen
Polen sehr enge med. Ind., Vergewal-
tigung, Missbildung des Fötus
Keine (bei Vergewaltigung: 12 Wo) Nein Nein ? - Keine Bestim-
mungen
Spanien med. Ind. (auch psychische Gesundheit)
2 Ärzte
Keine (bei Missbildung des Fötus: 22, bei Vergewaltigung: 12 Wo) Nein Nein KK nur in öffentl. Spitälern - Keine Bestim-
mungen

Weitere Informationen:

http://www.svss-uspda.ch/links.htm#Europa - Links über Beratungsstellen und Kliniken in Europa
European health for all database (WHO): Geburtenraten, Abtreibungsraten etc. (engl.)
Gesetzliche Bestimmungen in allen europäischen Ländern (IPPF, engl.)
Gesetzliche Bestimmungen in allen Ländern der Welt (UNO, engl.)
Gesetzestexte aller Länder (engl., franz., spanisch oder portugiesisch)

 

 

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